Aufenthalt
Wie lange darfst du bleiben und welche Unterlagen brauchst du?
Quellenhinweis untenTR / Asien
Nicht nur ein Ziel. Dein möglicher Alltag.
DEIN AUSGANGSPUNKT
Wie lange darfst du bleiben und welche Unterlagen brauchst du?
Quellenhinweis untenWelche Tätigkeit ist für deinen Status erlaubt?
Quellenhinweis untenWelche Versorgung und Absicherung brauchst du vor Ort?
Keine Quelle hinterlegtWelche Regeln gelten für Einreise, Weiterreise und Rückkehr?
Keine Quelle hinterlegtWISSEN MIT HERKUNFT
Diese Quellen betreffen bestimmte Situationen. Sie entscheiden nicht über deinen Einzelfall; beachte Bedingungen und Prüfdatum.
Das türkische Außenministerium schreibt: Wer ein gültiges Visum hat, braucht bis zu 90 Tagen keine Aufenthaltserlaubnis. Wer in der Türkei wohnen, arbeiten oder studieren will, soll sich unabhängig von der Gültigkeit des Visums nach der Ankunft bei der nächsten örtlichen Polizeidienststelle registrieren.
Der Satz zur Aufenthaltserlaubnis setzt ein gültiges Visum voraus. Er sagt nicht, dass jede Staatsangehörigkeit 90 Tage ohne Visum bleiben darf. Visaregeln unterscheiden sich nach Staat; für Lkw-Fahrer kann ein anderes Regime gelten. Keine Gebühren.
Geltungsbereich: TR · Hinterlegter Status: OFFICIAL
Originalquelle lesen ↗Um in der Türkei zu arbeiten, muss man sich nach dem Außenministerium an die nächste türkische Auslandsvertretung wenden und Arbeitserlaubnis sowie Visum beantragen. Genannt werden Pass, Visumantrag und ein Schreiben des Arbeitgebers. Weitere Unterlagen reicht der Arbeitgeber innerhalb von zehn Arbeitstagen nach dem Antrag beim Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit ein. Das Ministerium schließt den Antrag spätestens innerhalb von dreißig Tagen ab.
Arbeit und Aufenthalt sind auf dieser Seite getrennte Verfahren. Keine Aussage dazu, ob Remote-Arbeit ohne türkischen Arbeitgeber erlaubt ist. Die Dreißig-Tage-Frist ist die Bearbeitungsfrist des Ministeriums, keine erlaubte Arbeitsdauer ohne Erlaubnis.
Geltungsbereich: TR · Hinterlegter Status: OFFICIAL
Originalquelle lesen ↗Die Informations- und Kommunikationstechnologie-Behörde veröffentlicht eine Seite für Gerätekennungen. Einzelanträge verweist sie auf den Dienst bei e-Devlet. Die geprüfte Seite nennt keine Frist, keine Gebühr und keine Staatsangehörigkeit.
Belegt ist der Weg, nicht eine erlaubte Nutzungsdauer. Das Formular auf e-Devlet wurde für diesen Satz nicht ausgelesen. Aufenthalt und Gerätenutzung bleiben getrennte Fragen. Keine Zahl von Tagen.
Geltungsbereich: TR · Hinterlegter Status: OFFICIAL
Originalquelle lesen ↗MENSCHEN VOR ORT
Persönliche Erfahrungen ergänzen die Vorbereitung. Sie ersetzen keine behördliche Auskunft.