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Was GRID belegen kann

Jede Aussage hat eine Quelle. Themen ohne Eintrag sind ungeklärt — auch wenn die Frage häufig ist.

EU · stay

Für geplante Aufenthalte von Drittstaatsangehörigen von höchstens 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen nennt Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/399 die Einreisevoraussetzungen. Der Zeitraum von 180 Tagen ist jeweils vor jedem Aufenthaltstag zu betrachten.

Offiziell geprüft · Stand 22.09.2026

Der Satz gilt für Drittstaatsangehörige. Ein gültiger Aufenthaltstitel oder ein Langzeitvisum unterliegt nach dem Kurzaufenthaltsrechner der Kommission nicht der 90/180-Regel. Steht auf einem Kurzzeitvisum eine kürzere erlaubte Dauer, gilt diese Angabe; der Rechner ist dann laut Kommission nicht zu verwenden. Ausnahmen in Artikel 6 Absatz 5 bleiben unberührt. Keine Aussage zu einer einzelnen Staatsangehörigkeit.

EUR-Lex — Regulation (EU) 2016/399 · Quelle öffnen

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EU · stay

Die Europäische Kommission stellt einen Kurzaufenthaltsrechner bereit. Er prüft, ob ein Kurzaufenthalt der 90/180-Regel entspricht: vom jeweiligen Tag 180 Tage zurückzählen, die Summe darf 90 nicht überschreiten.

Offiziell geprüft · Stand 22.09.2026

Der Rechner beschreibt den Kurzaufenthalt als übliche Obergrenze, nicht als Regel für jeden Menschen. Aufenthaltstitel, Langzeitvisum und ein kürzeres Kurzzeitvisum sind auf derselben Seite ausgenommen.

European Commission — Migration and Home Affairs · Quelle öffnen

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EU · pets

Für Hunde, Katzen und Frettchen gelten einheitliche EU-Tiergesundheitsregeln. Nichtkommerzielle Mitnahme — ohne Verkauf oder Eigentumsübertragung — richtet sich nach der Delegierten Verordnung (EU) 2026/131. Dieselbe Verordnung gilt nach der Kommission für Reisen innerhalb der EU und für die Einfuhr aus einem Nicht-EU-Land. Sie listet Nicht-EU-Länder, aus denen diese Tiere ohne Tollwut-Antikörpertitration in die EU verbracht werden dürfen.

Offiziell geprüft · Stand 22.09.2026

Nur Hunde, Katzen und Frettchen. Das ist die EU-Regel für die Verbringung, nicht die Einreisevorschrift eines Landes außerhalb dieser Regel. Kommerzielle Bewegungen innerhalb der EU verweist die Seite auf die Delegierte Verordnung (EU) 2020/688, die Einfuhr von Sendungen auf (EU) 2020/692. Chip, Heimtierausweis und Wartefristen stehen in dem geprüften Absatz nicht und werden hier nicht ergänzt.

European Commission — Food Safety · Quelle öffnen

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DE · registration

Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich. Das Melderegister wird zum Auszugsdatum fortgeschrieben. Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug anzumelden.

Offiziell geprüft · Stand 22.09.2026

Gesetzestext § 17 Absatz 1 und 2 Bundesmeldegesetz. Die Abmeldung nach Absatz 2 setzt voraus, dass keine neue Wohnung im Inland bezogen wird. Absatz 3 regelt Personen unter 16 Jahren und Betreuung. Keine Aussage zu Krankenversicherung, Führerschein, Post oder Wiedereinreise.

Gesetze im Internet — Bundesmeldegesetz § 17 · Quelle öffnen

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TR · stay

Das türkische Außenministerium schreibt: Wer ein gültiges Visum hat, braucht bis zu 90 Tagen keine Aufenthaltserlaubnis. Wer in der Türkei wohnen, arbeiten oder studieren will, soll sich unabhängig von der Gültigkeit des Visums nach der Ankunft bei der nächsten örtlichen Polizeidienststelle registrieren.

Offiziell geprüft · Stand 22.09.2026

Der Satz zur Aufenthaltserlaubnis setzt ein gültiges Visum voraus. Er sagt nicht, dass jede Staatsangehörigkeit 90 Tage ohne Visum bleiben darf. Visaregeln unterscheiden sich nach Staat; für Lkw-Fahrer kann ein anderes Regime gelten. Keine Gebühren.

Republic of Türkiye — Ministry of Foreign Affairs · Quelle öffnen

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TR · work

Um in der Türkei zu arbeiten, muss man sich nach dem Außenministerium an die nächste türkische Auslandsvertretung wenden und Arbeitserlaubnis sowie Visum beantragen. Genannt werden Pass, Visumantrag und ein Schreiben des Arbeitgebers. Weitere Unterlagen reicht der Arbeitgeber innerhalb von zehn Arbeitstagen nach dem Antrag beim Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit ein. Das Ministerium schließt den Antrag spätestens innerhalb von dreißig Tagen ab.

Offiziell geprüft · Stand 22.09.2026

Arbeit und Aufenthalt sind auf dieser Seite getrennte Verfahren. Keine Aussage dazu, ob Remote-Arbeit ohne türkischen Arbeitgeber erlaubt ist. Die Dreißig-Tage-Frist ist die Bearbeitungsfrist des Ministeriums, keine erlaubte Arbeitsdauer ohne Erlaubnis.

Republic of Türkiye — Ministry of Foreign Affairs · Quelle öffnen

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TR · telecom

Die Informations- und Kommunikationstechnologie-Behörde veröffentlicht eine Seite für Gerätekennungen. Einzelanträge verweist sie auf den Dienst bei e-Devlet. Die geprüfte Seite nennt keine Frist, keine Gebühr und keine Staatsangehörigkeit.

Offiziell geprüft · Stand 22.09.2026

Belegt ist der Weg, nicht eine erlaubte Nutzungsdauer. Das Formular auf e-Devlet wurde für diesen Satz nicht ausgelesen. Aufenthalt und Gerätenutzung bleiben getrennte Fragen. Keine Zahl von Tagen.

Bilgi Teknolojileri ve İletişim Kurumu · Quelle öffnen

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EU · emergency

112 ist die europäische Notrufnummer, in der EU überall und kostenlos. Anruf von Festnetz und Mobiltelefon erreicht einen geschulten Operator für Rettung, Feuerwehr oder Polizei. 112 besteht neben bestehenden nationalen Nummern.

Offiziell geprüft · Stand 22.09.2026

Die Kommissionsseite nennt acht Länder, die 112 als einzige nationale Nummer nutzen. Deutschland steht nicht in dieser Liste, deshalb wird hier keine zweite deutsche Nummer behauptet. 112 beantwortet keine Verkehrs- oder Wetterfragen. Fehlanrufe können strafbar sein. Keine Aussage zu Nummern außerhalb der EU.

European Commission — Digital Strategy · Quelle öffnen

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EU · healthcare

Die Europäische Krankenversicherungskarte ist kostenlos. Bei einem vorübergehenden Aufenthalt öffnet sie den Zugang zu medizinisch notwendigen Leistungen der gesetzlichen Versorgung in den 27 EU-Ländern sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich, zu denselben Bedingungen und Kosten wie für dort Versicherte.

Offiziell geprüft · Stand 22.09.2026

Die Karte stellt der nationale Krankenversicherer aus. Sie ist keine Reiseversicherung, deckt keine private Behandlung und keinen Rückflug, und sie gilt nicht, wenn die Reise der Behandlung dient. Kostenlosigkeit ist nicht garantiert. Wer den gewöhnlichen Aufenthalt verlegt, soll laut Kommission das Formular S1 nutzen, nicht die Karte.

European Commission — Employment, Social Affairs and Inclusion · Quelle öffnen

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