Türkei · Arbeit
Um in der Türkei zu arbeiten, muss man sich nach dem Außenministerium an die nächste türkische Auslandsvertretung wenden und Arbeitserlaubnis sowie Visum beantragen. Genannt werden Pass, Visumantrag und ein Schreiben des Arbeitgebers. Weitere Unterlagen reicht der Arbeitgeber innerhalb von zehn Arbeitstagen nach dem Antrag beim Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit ein. Das Ministerium schließt den Antrag spätestens innerhalb von dreißig Tagen ab.
Für wen
Arbeit und Aufenthalt sind auf dieser Seite getrennte Verfahren. Keine Aussage dazu, ob Remote-Arbeit ohne türkischen Arbeitgeber erlaubt ist. Die Dreißig-Tage-Frist ist die Bearbeitungsfrist des Ministeriums, keine erlaubte Arbeitsdauer ohne Erlaubnis.