Für geplante Aufenthalte von Drittstaatsangehörigen von höchstens 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen nennt Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/399 die Einreisevoraussetzungen.
Bedingungen
Der Zeitraum von 180 Tagen ist jeweils vor jedem Aufenthaltstag zu betrachten.
Geprüfte Information
✓ Offiziell geprüft · Stand 22.09.2026
Der Satz gilt für Drittstaatsangehörige. Ein gültiger Aufenthaltstitel oder ein Langzeitvisum unterliegt nach dem Kurzaufenthaltsrechner der Kommission nicht der 90/180-Regel. Steht auf einem Kurzzeitvisum eine kürzere erlaubte Dauer, gilt diese Angabe; der Rechner ist dann laut Kommission nicht zu verwenden. Ausnahmen in Artikel 6 Absatz 5 bleiben unberührt. Keine Aussage zu einer einzelnen Staatsangehörigkeit.
Die Europäische Kommission stellt einen Kurzaufenthaltsrechner bereit.
Bedingungen
Er prüft, ob ein Kurzaufenthalt der 90/180-Regel entspricht: vom jeweiligen Tag 180 Tage zurückzählen, die Summe darf 90 nicht überschreiten.
Geprüfte Information
✓ Offiziell geprüft · Stand 22.09.2026
Der Rechner beschreibt den Kurzaufenthalt als übliche Obergrenze, nicht als Regel für jeden Menschen. Aufenthaltstitel, Langzeitvisum und ein kürzeres Kurzzeitvisum sind auf derselben Seite ausgenommen.
European Commission — Migration and Home Affairs · Quelle öffnen
Gesundheit
Kurz gesagt
Die Europäische Krankenversicherungskarte ist kostenlos.
Bedingungen
Bei einem vorübergehenden Aufenthalt öffnet sie den Zugang zu medizinisch notwendigen Leistungen der gesetzlichen Versorgung in den 27 EU-Ländern sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich, zu denselben Bedingungen und Kosten wie für dort Versicherte.
Geprüfte Information
✓ Offiziell geprüft · Stand 22.09.2026
Die Karte stellt der nationale Krankenversicherer aus. Sie ist keine Reiseversicherung, deckt keine private Behandlung und keinen Rückflug, und sie gilt nicht, wenn die Reise der Behandlung dient. Kostenlosigkeit ist nicht garantiert. Wer den gewöhnlichen Aufenthalt verlegt, soll laut Kommission das Formular S1 nutzen, nicht die Karte.
European Commission — Employment, Social Affairs and Inclusion · Quelle öffnen
Tiere
Kurz gesagt
Für Hunde, Katzen und Frettchen gelten einheitliche EU-Tiergesundheitsregeln.
Bedingungen
Nichtkommerzielle Mitnahme — ohne Verkauf oder Eigentumsübertragung — richtet sich nach der Delegierten Verordnung (EU) 2026/131. Dieselbe Verordnung gilt nach der Kommission für Reisen innerhalb der EU und für die Einfuhr aus einem Nicht-EU-Land. Sie listet Nicht-EU-Länder, aus denen diese Tiere ohne Tollwut-Antikörpertitration in die EU verbracht werden dürfen.
Geprüfte Information
✓ Offiziell geprüft · Stand 22.09.2026
Nur Hunde, Katzen und Frettchen. Das ist die EU-Regel für die Verbringung, nicht die Einreisevorschrift eines Landes außerhalb dieser Regel. Kommerzielle Bewegungen innerhalb der EU verweist die Seite auf die Delegierte Verordnung (EU) 2020/688, die Einfuhr von Sendungen auf (EU) 2020/692. Chip, Heimtierausweis und Wartefristen stehen in dem geprüften Absatz nicht und werden hier nicht ergänzt.
112 ist die europäische Notrufnummer, in der EU überall und kostenlos.
Bedingungen
Anruf von Festnetz und Mobiltelefon erreicht einen geschulten Operator für Rettung, Feuerwehr oder Polizei. 112 besteht neben bestehenden nationalen Nummern.
Geprüfte Information
✓ Offiziell geprüft · Stand 22.09.2026
Die Kommissionsseite nennt acht Länder, die 112 als einzige nationale Nummer nutzen. Deutschland steht nicht in dieser Liste, deshalb wird hier keine zweite deutsche Nummer behauptet. 112 beantwortet keine Verkehrs- oder Wetterfragen. Fehlanrufe können strafbar sein. Keine Aussage zu Nummern außerhalb der EU.
European Commission — Digital Strategy · Quelle öffnen
Ausreise
Kurz gesagt
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden.
Bedingungen
Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich. Das Melderegister wird zum Auszugsdatum fortgeschrieben. Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug anzumelden.
Geprüfte Information
✓ Offiziell geprüft · Stand 22.09.2026
Gesetzestext § 17 Absatz 1 und 2 Bundesmeldegesetz. Die Abmeldung nach Absatz 2 setzt voraus, dass keine neue Wohnung im Inland bezogen wird. Absatz 3 regelt Personen unter 16 Jahren und Betreuung. Keine Aussage zu Krankenversicherung, Führerschein, Post oder Wiedereinreise.
Gesetze im Internet — Bundesmeldegesetz § 17 · Quelle öffnen