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Europäische Union

Europäische Union · Tiere

Für Hunde, Katzen und Frettchen gelten einheitliche EU-Tiergesundheitsregeln. Nichtkommerzielle Mitnahme — ohne Verkauf oder Eigentumsübertragung — richtet sich nach der Delegierten Verordnung (EU) 2026/131. Dieselbe Verordnung gilt nach der Kommission für Reisen innerhalb der EU und für die Einfuhr aus einem Nicht-EU-Land. Sie listet Nicht-EU-Länder, aus denen diese Tiere ohne Tollwut-Antikörpertitration in die EU verbracht werden dürfen.

Für wen

Nur Hunde, Katzen und Frettchen. Das ist die EU-Regel für die Verbringung, nicht die Einreisevorschrift eines Landes außerhalb dieser Regel. Kommerzielle Bewegungen innerhalb der EU verweist die Seite auf die Delegierte Verordnung (EU) 2020/688, die Einfuhr von Sendungen auf (EU) 2020/692. Chip, Heimtierausweis und Wartefristen stehen in dem geprüften Absatz nicht und werden hier nicht ergänzt.

Offiziell geprüft · Stand 22.09.2026

Nur Hunde, Katzen und Frettchen. Das ist die EU-Regel für die Verbringung, nicht die Einreisevorschrift eines Landes außerhalb dieser Regel. Kommerzielle Bewegungen innerhalb der EU verweist die Seite auf die Delegierte Verordnung (EU) 2020/688, die Einfuhr von Sendungen auf (EU) 2020/692. Chip, Heimtierausweis und Wartefristen stehen in dem geprüften Absatz nicht und werden hier nicht ergänzt.

European Commission — Food Safety · Quelle öffnen

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